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Datenschützer stellt Strafanträge gegen Kassen-Mitarbeiter

08.03.2008·Mindestens zwei gesetzliche Krankenkassen sollen Daten an die private Assekuranz weitergegeben haben. Der Bundesdatenschutzbeauftragte vermutet weitere Fälle.

Wegen der möglichen Weitergabe von Versichertendaten hat der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar, Strafantrag gegen Mitarbeiter zweier Innungskrankenkassen gestellt. Die Mitarbeiter der IKK Weser-Ems und der IKK Hamburg sollen die Daten an eine private Versicherungsgesellschaft weitergegeben haben, damit diese am Telefon gezielt...

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