logo

Kassen klagen: Viele "Rückkehrer" bleiben Beiträge schuldig

18.03.2008·Nach Einführung der allgemeinen Versicherungspflicht sind die Kassen auch dann zur Leistung verpflichtet, wenn keine Beiträge mehr gezahlt werden. Die Beitragsausfälle gehen damit zu Lasten der zahlenden Mitglieder.

Ehemals Nichtversicherte, die im Zuge der allgemeinen Versicherungspflicht wieder Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse geworden sind, bleiben ihre Beiträge in vielen Fällen schuldig. Hieraus entstehen den Krankenkassen Einnahmeausfälle in Millionenhöhe, welche durch die beitragszahlenden Mitglieder aufgefangen werden müssen. Dies berichten die Nachrichtenmagazine...

Als angemeldeter Nutzer von krankenkassen direkt haben Sie neben dem vollen Lesezugriff für alle Inhalte weitere Vorteile:

  • Zeitlich unbegrenzte Recherchemöglichkeit im kompletten Archiv,
  • Persönliche Lese- und Merkliste mit Notizfunktion,
  • Sie erhalten neue Inhalte per E-Mail (optional)
  • Einrichtung eines individuellen GKV-Stellenalarms (Benachrichtigung über neue Stellenanzeigen per E-Mail),
  • Höhere Detailstufe bei den Daten der Krankenkassen,
  • Mehr Infos und Funktionen, z. B. beim Midijobrechner (vormals Gleitzonenrechner), bei Angaben zu Vorstandsbezügen, etc.
  • Zusätzliche Inhalte und Optionen beim GKV-Newsletter

QR-Code: http://www.krankenkassen-direkt.de

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.