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Höhere Beiträge auf Zusatzrenten sind verfassungsgemäß

05.04.2008·Das Bundesverfassungsgericht hat die im Jahr 2004 vorgenommene Verdoppelung des Beitrags auf Versorgungsbezüge für rechtens erklärt. Sie beseitige eine bis dahin bestehende Besserstellung für Bezieher von Zusatzrenten.

Die Verdoppelung der Kassenbeiträge für Bezieher von Zusatzrenten verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe entschieden und wies damit die Beschwerden von sechs Rentnern ab. Neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge) ebenfalls...

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