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BSG-Urteil: Zuzahlungspflicht gilt auch für Bezieher von ALG II

23.04.2008·Weil das Arbeitslosengeld II mit einem "soziokulturellen" Bestanteil über das Existenzminimum hinausgeht, ist deren Empfängern eine Zuzahlung zu Arzneimitteln zuzumuten. Dies entschied am Dienstag das oberste deutsche Sozialgericht.

Bezieher des Arbeitslosengeldes II können nicht grundsätzlich von der Zuzahlung zu Medikamenten befreit werden. Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) am Dienstag in Kassel. Eine gewisse Beteiligung der Bezieher von Arbeitslosengeld II (auch Hartz IV) an ihren Arzneikosten sei zumutbar, erklärten die Richter. / Betrag von 3,45 Euro im Monat sei...

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