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Insulinanaloga für Minderjährige weiter Kassenleistung

17.05.2008·Mit einer Richtlinienkorrektur verfügt das Gesundheitsministerium die Leistungspflicht gesetzlicher Krankenkassn für Insulinanaloga bei minderjährigen Diabetes-Patienten.

An "Diabetes mellitus Typ I" erkrankte Kinder und Jugendliche können bis zum 18. Lebensjahr weiterhin zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit "Insulinanaloga" behandelt werden. Das hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bei der Neufassung der Arzneimittel-Richtlinien zur Auflage gemacht....

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