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Urteil: Auch künftig keine Apothekenketten in Deutschland

19.05.2009·Der Europäische Gerichtshof hat ein für deutsche Apotheker wichtiges Schutzgesetz bestätigt. Im Sinne des Gesundheitsschutzes der Bürger sei es zulässig, Apothekenketten per Gesetz zu verbieten.

Das deutsche Apothekengesetz und das in ihm geregelte "Fremdbesitzverbot" für Apotheken ist mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg per Urteil entschieden. Das Fremdbesitzverbot besagt, dass nur Pharmazeuten mit Kammerzulassung Apotheken betreiben und maximal drei Filialen...

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