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Verfassungsklagen gegen Gesundheitsreform gescheitert

10.06.2009·In einem Musterverfahren hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe wesentliche Bestimmungen der letzten Gesundheitsreform bestätigt. Kernpunkt der Klagen war der Basistarif in der privaten Krankenversicherung.

Die Sammelklage von privaten Krankenversicherungen gegen Regelungen der jüngsten Gesundheitsreform ist vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gescheitert. Der 1. Senat des höchsten deutschen Gerichts wies am Mittwoch entsprechende Verfassungsbeschwerden von fünf Krankenversicherungsunternehmen und drei privat krankenversicherten Beschwerdeführern...

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