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EuGH: Krankenkassen sind "öffentliche Auftraggeber"

12.06.2009·Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs sind gesetzliche Krankenkassen zur europaweiten Ausschreibung ihrer Aufträge verpflichtet. Für Altverträge könnte dies nachträglich die Nichtigkeit bedeuten.

Gesetzliche Krankenkassen sind im Sinne des Vergaberechts als "öffentliche Auftraggeber" anzusehen und müssen ihre Aufträge europaweit ausschreiben. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 11.06.2009 in Luxemburg entschieden. Maßgeblich für die Einordnung war, dass die Tätigkeiten der gesetzlichen Kassen hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge...

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