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Bundessozialgericht bestätigt Praxisgebühr

26.06.2009·Das Bundessozialgericht hat am Donnerstag die Praxisgebühr als rechtmäßig bestätigt. Der Gesetzgeber dürfe die Versicherten zur Stärkung ihres Kostenbewusstseins an den Leistungen beteiligen.

Die von gesetzlich Krankenversicherten bei Arztbesuchen zu zahlende Praxisgebühr ist rechtmäßig. Dies hat am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Nach Meinung des 3. Senats sei die vom Kläger vorgebrachte Verletzung seiner Grundrechte auf Eigentum und Gleichbehandlung durch die zum 01.01.2004 eingeführte Zuzahlung bei Arztbesuchen...

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