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Zusatzbeiträge: Anwendung des Kartellrechts abwegig

28.01.2010·Mit ihrer indirekten Kritik an der gemeinsamen Ankündigung mehrerer Kassen zur Erhebung von Zusatzbeiträgen hat Bundeskanzlerin Angela Merkel eine erneute Debatte über die Anwendbarkeit des Kartellrechts für gesetzliche Kassen losgetreten.

Würden mehrere Lebensmitteldiscounter eine gemeinsame Pressekonferenz zu beabsichtigten Preiserhöhungen abhalten, so wären die Rufe nach dem Kartellrecht laut. Zurecht, denn hier könnten gewerbliche Unternehmen aus Gewinnabsicht zum Nachteil der Verbraucher agieren. Insgesamt acht gesetzliche Krankenkassen erklärten nunmehr am Montag in einer gemeinsamen...

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