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Erste Kassen verlangen bis zu 37,50 Euro Zusatzbeitrag

04.02.2010·Insgesamt drei Kassen erheben bereits einen Zusatzbeitrag von mehr als acht Euro pro Monat und sind damit zur aufwendigen Einkommensprüfung bei ihren Mitgliedern verpflichtet.

Als erste gesetzliche Krankenkassen erheben die BKK für Heilberufe (ca. 170.000 Mitglieder) und die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln (GBK; ca. 40.000 Mitglieder) den höchstmöglichen Zusatzbeitrag von einem Prozent des Bruttoeinkommens ihrer Mitglieder. Die Zusatzbeiträge gelten in beiden Fällen rückwirkend zum 01.01.2010. Berücksichtigt wird beim...

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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