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Zusatzbeitrag: Nicht immer besteht ein Kündigungsrecht

04.02.2010·Bestehende Bindungswirkungen an die Krankenkasse und gesetzliche Regelungen können einer außerordentlichen Kündigung aufgrund von Zusatzbeiträgen entgegenstehen.

Erhebt oder erhöht eine Krankenkasse Zusatzbeiträge, wird dadurch in der Regel ein Sonderkündigungsrecht des Mitglieds ausgelöst. Gleiches gilt für die Herabsetzung einer Beitragsprämie als Gegenstück zum Zusatzbeitrag. Doch hiervon gibt es Ausnahmen, wie folgende drei Beispiele zeigen: / Bindungswirkung von Wahltarifen / Mitglieder, die sich per Wahltarif...

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