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Halteprämien: Sonderregelung für Kassen mit Zusatzbeitrag

17.03.2010·Notleidende Krankenkassen dürfen nach Ansicht des Bundesversicherungsamtes keine Prämien mehr verteilen. Rabatte auf Beiträge bleiben jedoch möglich. Ein gewisser Widerspruch ist nicht zu übersehen.

Die Koppelung von Zusatzbeiträgen und Halteprämien ist aus Sicht des Bundesversicherungsamtes (BVA) nicht zulässig. Darauf weist der Präsident der Bonner Behörde, Dr. Maximilian Gaßner, hin. In einer Mitteilung seines Hauses heißt es dazu: "Krankenkassen, die aufgrund ihrer finanziellen Lage gezwungen sind, einen Zusatzbeitrag zu erheben, dürfen nicht...

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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