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Härtere Kriterien zur Kostenübernahme bei Zahnspangen

05.11.2001·Bereits ab 01.01.2002 dürfen Krankenkassen die Kosten für Zahnspangen nur noch bei "erheblichen Behandlungsbedarf" übernehmen. In minderschweren Fällen müssen dagegen die Versicherten selbst für die Kosten aufkommen, teilte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) in Berlin mit....

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