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Übermittlung von Patientendaten an Hausärzteverband untersagt

10.08.2010·Unter Androhung eines Zwangsgeldes hat die Schleswig-Holsteinische Datenschutzbehörde ULD die Weitergabe und Nutzung von Patientendaten im Rahmen des Vertrages zur hausarztzentrierten Versorgung mit der AOK gestoppt.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat dem Hausärzteverband Schleswig-Holstein e. V. (HÄV SH) per Verfügung untersagt, Patientendaten von den im Hausärztevertrag mit der AOK eingeschriebenen Ärzten selbst zu nutzen oder weiterzugeben. Die Verfügung wurde zum sofortigen Vollzug angeordnet und beinhaltet die Androhung...

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