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Kabinett beschließt Sozialversicherungsgrenzen für 2011

15.10.2010·Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2011 beschlossen. Erstmals werden hierbei zwei wichtige Grenzen abgesenkt.

Die Bundesregierung hat die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgelegte "Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2011" beschlossen. Die Verordnung bestimmt die Rechengrößen, die für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht der Sozialversicherung maßgeblich sind. Grundlage für die jährliche Neuberechnung...

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