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Anpassung der Beitragsberechnung für Gleitzonenjobs bis 800 Euro

01.12.2010·Im Zuge der für 2011 geänderten Beitragssätze zur Kranken- und Arbeitslosenversicherung gilt auch ein neuer "Berechnungsfaktor" für Midijobs mit Entgelten bis 800 Euro pro Monat. Auf die Insolvenzgeldumlage soll 2011 dagegen verzichtet werden.

Schon seit dem Jahr 2003 gilt für Beschäftigte mit einem Entgelt zwischen 400,01 und 800,00 Euro pro Monat eine besondere Regelung zur Beitragsberechnung. Innerhalb dieser "Gleitzone" wird das beitragspflichtige Entgelt für den Arbeitnehmer rechnerisch reduziert, bevor aus diesem die Beiträge berechnet werden. Arbeitnehmer zahlen damit nur einen reduzierten...

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