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Kassenwahlrecht ab 2002: Gesetzeslücke bei Bindungsfrist

30.11.2001·Durch eine Lücke in der Neuregelung des Kassenwahlrechts entfällt zum 01.01.2002 für viele Versicherte die Bindungswirkung an die gewählte Krankenkasse. Bisher sind Pflichtversicherte grundsätzlich für mindestens 12 Monate an ihre Wahlentscheidung gebunden, bevor sie erneut eine Kasse wählen...

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