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Ministerium gibt durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2011 bekannt

12.01.2011·Das Bundesgesundheitsministerium sieht bis Ende 2011 keinen zusätzlichen Finanzbedarf bei den gesetzlichen Krankenkassen. Der zum 01.01.2011 eingeführte Sozialausgleich wird damit frühestens ab 2012 greifen.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen für 2011 per Bekanntmachung im Bundesanzeiger auf 0,00 Euro festgelegt. Der Wert wurde nach Auswertung der Ergebnisse aus der Sitzung des Schätzerkreises in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vom 30.09.2010 beschlossen und gilt...

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