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Arbeitgeberwechsel begründet ab 2002 kein Wahlrecht mehr

14.12.2001·Wer zum Jahreswechsel den Arbeitgeber oder das Beschäftigungsverhältnis wechselt, kann daraus kein Kassenwahlrecht mehr ableiten. Bisher konnte man mit einem neuen Arbeitgeber automatisch auch eine neue Kasse wählen, sofern die Bindungsfrist an die alte Kasse erfüllt war. Die Kündigung unter...

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