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Kassenwahl: Was Sie zum Jahreswechsel beachten sollten

20.12.2001·Mit Beginn des neuen Jahres gilt auch das geänderte Kassenwahlrecht. Anstelle des bisherigen Jahres-Stichtags zur Kündigung der Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse (30.09.), kann man ab 01.01.2002 "permanent" mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Wollen Sie dies tun,...

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