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Rückzahlung der Zusatzbeiträge möglicherweise auch bei der DAK

29.06.2011·Mit der DAK gerät die zweite Kasse ins Rampenlicht, der im Falle einer Bestätigung des Berliner Richterspruchs zur City BKK eine Rückzahlung von Zusatzbeiträgen droht.

Nach dem Urteil des Berliner Sozialgerichts gegen die insolvente City BKK auf Rückzahlung bereits gezahlter Zusatzbeiträge droht nun auch der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK) im Falle einer Klage vor diesem Gericht eine entsprechende Erstattungspflicht. Dies berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger (KStA) am Mittwoch. Würden die Maßstäbe des Berliner...

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