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Sozialgericht Berlin: Auch Zusatzbeiträge der DAK unwirksam

22.08.2011·Aufgrund eines unzureichenden Hinweises auf die Möglichkeit zur Sonderkündigung hat die DAK ihre Mitglieder nach einem Urteil des Sozialgerichts Berlin rechtswidrig zur Zahlung von Zusatzbeiträgen verpflichtet.

Die Deutsche Angestellten-Krankenkasse DAK hat ihre Mitglieder im Zuge der Erhebung von Zusatzbeiträgen nur unzureichend auf die Möglichkeit zur Sonderkündigung hingewiesen. Darauf basierende Beitragsforderungen der Kasse seien insoweit rechtswidrig. Dies hat das Sozialgericht Berlin in zwei Urteilen (Az. S 73 KR 2306/10 und S 73 KR 15/11) am 10.08.2011...

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