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Anspruch auf homöopathische Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen möglich

09.05.2012·Die Bundesregierung sieht die therapeutische Vielfalt im Rahmen der Regelungen für "Arzneimittel besonderer Therapierichtungen" nicht unzulässig eingeschränkt.

Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen können immer dann auf Kassenrezept verordnet werden, wenn eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt und die vom Arzt verordneten Mittel "nach dem Erkenntnisstand der jeweiligen Therapierichtung als Therapiestandard eingesetzt werden". Dies erklärte die Bundesregierung am Mittwoch (09.05.2012) auf eine entsprechende...

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