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Aufsichtsbehörde: Beitragsgarantien bis 2014 sind unzulässig

24.05.2012·Beitragszusagen von Krankenkassen dürfen nicht mehrere Jahre in die Zukunft reichen. Dies hat das Bundesversicherungsamt in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden der Länder erklärt.

Zusagen von gesetzlichen Krankenkassen, auf die Erhebung eines Zusatzbeitrags zu verzichten, sind nur im Rahmen eines bereits festgestellten Haushaltsplanes zulässig. Dies erklärte das Bundesversicherungsamt (BVA) am Mittwoch in Bonn. De facto sind die sogenannten Beitragsgarantien der Kassen damit zeitlich auf das jeweils laufende Haushaltsjahr beschränkt...

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