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Aufsicht bestätigt: Sonderkündigung unbegrenzt möglich

19.02.2002·Die Empfehlung der GKV-Spitzenverbände, bei Beitragssatzerhöhungen eine Kündigung nur im Monat der Erhöhung zuzulassen, entspricht nicht dem gesetzlichen Tatbestand. Dies stellte das Bundesversicherungsamt (BVA) auf Anfrage der BIG Gesundheit nun in einem Schreiben an die Krankenkassen klar....

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