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Verbraucherschutz: Unzulässige Datenerhebung bei Minderjährigen

09.11.2012·Weil Minderjährige die Auswirkungen der Weitergabe persönlicher Daten im Zuge von Gewinnspielen nicht objektiv abwägen, ist deren Erhebung verboten. So lautet der Tenor eines aktuellen Urteils des Oberlandesgerichts Hamm.

Ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten darf eine Krankenkasse bei Gewinnspielen keine persönlichen Daten von Minderjährigen ab 15 Jahren erheben, um diese als Kunden werben zu können. Das hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm in einem am 09.11.2012 veröffentlichten Urteil vom 20.09.2012 entschieden. Das Gericht änderte damit eine...

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