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Urteil bestätigt Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder

02.01.2013·Die vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen erlassenen Grundsätze zur Beitragsbemessung selbstzahlender Mitglieder sind laut Urteil des obersten deutschen Sozialgerichts grundsätzlich nicht zu beanstanden.

Die "Einheitlichen Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge" ("Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler") sind grundsätzlich nicht zu beanstanden. Mit diesem Tenor hat der 12....

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