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Urteil: Krankenkasse haftet für falsche Zusagen ihrer Mitarbeiter

03.01.2013·Die Komplexität des Sozialversicherungsrechts räumt den Bürgern einen besonderen Schutz bei der Abwägung ein, ob sie falsche Aussagen von Mitarbeitern der öffentlich rechtlichen Träger erkennen müssen.

Eine gesetzliche Krankenkasse haftet im Rahmen der Amtshaftung für falsche Angaben eines Mitarbeiters zum Leistungsumfang. Dies hat der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe mit Urteil vom 18.12.2012 entschieden. / Im konkreten Fall berief sich die Klägerin auf ein Beratungsgespräch mit dem Mitarbeiter K. der beklagten Krankenkasse,...

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