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Mutter-Kind-Kuren: Genehmigungspraxis der Kassen erneut in der Kritik

10.04.2013·Obwohl Eltern-Kind-Kuren seit 01.04.2007 zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen gehören, reißt die Kritik an deren Gehnehmigungspraxis nicht ab. In zu vielen Fällen lenkten die Kassen entsprechende Anträge auf die Rentenversicherung um.

Das Müttergenesungswerk (MGW) wirft den gesetzlichen Krankenkassen Unzulänglichkeiten bei der Genehmigung von Mutter-Kind-Kuren vor. Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen seien medizinische Leistungen, die nach dem Sozialgesetzbuch ausschließlich in der Zuständigkeit von Krankenkassen lägen. Eine Begutachtungs-Richtlinie des Medizinischen Dienstes der...

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