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Gesetzesinitiative: Vorstandsbezüge sollen genehmigungspflichtig werden

24.04.2013·Vorstandsverträge und größere Immobiliengeschäfte innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung müssen nach einem Zeitungsbericht künftig von der Aufsicht genehmigt werden. Der Bundesrechnungshof fordert dies seit Jahren.

Die Gesundheitspolitiker von Union und FDP haben sich auf eine Gesetzesinitiative verständigt, wonach insbesondere die Bezüge von Vorständen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur noch mit Zustimmung der jeweiligen Aufsichtsbehörde wirksam werden. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung SZ (Mittwoch) unter Berufung auf ihr vorliegende...
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