logo

Gesetzesinitiative: Vorstandsbezüge sollen genehmigungspflichtig werden

24.04.2013·Vorstandsverträge und größere Immobiliengeschäfte innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung müssen nach einem Zeitungsbericht künftig von der Aufsicht genehmigt werden. Der Bundesrechnungshof fordert dies seit Jahren.

Die Gesundheitspolitiker von Union und FDP haben sich auf eine Gesetzesinitiative verständigt, wonach insbesondere die Bezüge von Vorständen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur noch mit Zustimmung der jeweiligen Aufsichtsbehörde wirksam werden. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung SZ (Mittwoch) unter Berufung auf ihr vorliegende...

Als angemeldeter Nutzer von krankenkassen direkt haben Sie neben dem vollen Lesezugriff für alle Inhalte weitere Vorteile:

  • Zeitlich unbegrenzte Recherchemöglichkeit im kompletten Archiv,
  • Persönliche Lese- und Merkliste mit Notizfunktion,
  • Sie erhalten neue Inhalte per E-Mail (optional)
  • Einrichtung eines individuellen GKV-Stellenalarms (Benachrichtigung über neue Stellenanzeigen per E-Mail),
  • Höhere Detailstufe bei den Daten der Krankenkassen,
  • Mehr Infos und Funktionen, z. B. beim Midijobrechner (vormals Gleitzonenrechner), bei Angaben zu Vorstandsbezügen, etc.
  • Zusätzliche Inhalte und Optionen beim GKV-Newsletter

QR-Code: http://www.krankenkassen-direkt.de

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.