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Bundeskartellamt erneut für Kassenfusionen zuständig

08.06.2013·Mit der 8. GWB-Novelle erhält das Bundeskartellamt das Recht zurück, Zusammenschlüsse von gesetzlichen Krankenkassen auf den Missbrauch von Marktmacht zu prüfen.

Einen Tag nach dem Deutschen Bundestag hat am Freitag (07.06.2013) auch der Bundesrat den vom Vermittlungsausschuss empfohlenen Änderungen am Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zugestimmt. Nach dem rund sechsmonatigen Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag steht damit fest, dass das Bundeskartellamt noch in dieser Legislaturperiode...

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