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Pflegeversicherung: Expertenbeirat empfiehlt fünf statt drei Pflegegrade

29.06.2013·Im Zuge der Neudefinition der Pflegebedürftigkeit sollen künftig fünf statt bisher drei Pflegegrade über die Leistungen aus der Pflegeversicherung entscheiden. Dies empfiehlt der Expertenbeirat der Bunderegierung.

Der Expertenbeirat zur Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat am Donnerstag (27.06.2013) seinen Abschlussbericht an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) überreicht. Kerninhalte der Expertise sind der neue Begriff der Pflegebedürftigkeit, wonach Menschen mit Demenz gleichberechtigt in die Pflegeleistungen einbezogen werden,...

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