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Regierung sieht kein Risiko der Überforderung durch Zusatzbeiträge

16.07.2013·Das aktuelle Verfahren zur Durchführung des Sozialausgleichs bei Zusatzbeiträgen schützt betroffene Mitglieder ausreichend vor finanzieller Überforderung. Dies hat die Regierung auf Anfrage dem Bundestag mitgeteilt.

Der Sozialausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) schützt die von Zusatzbeiträgen betroffenen Mitglieder ausreichend vor einer finanzieller Überforderung. Zu dieser Einschätzung gelangt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. / Steuerfinanzierter Sozialausgleich bei Zusatzbeiträgen / Seit dem 01.01.2011...

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