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BVA ermittelt gegen HEK wegen unzulässiger Wahlbeeinflussung

19.09.2013·Die Selbstverwaltung der HEK steht in der Kritik, über das Verbreiten der eigenen politischen Auffassung unzulässig in den Bundestagswahlkampf eingegriffen zu haben. Befürchtet wird auch ein Schaden für die Kampagne zur Organspende.

Die in Hamburg ansässige Hanseatische Krankenkasse (HEK) hat ihre Versicherten offenbar unzulässig gegen die Wahlprogramme von SPD, Grünen und Linken eingestimmt. In einem Schreiben warnte die Kasse ihre Mitglieder eindringlich vor dem Modell einer "Bürgerversicherung". Als "staatlich gelenkte Einheitskasse" gefährde diese das deutsche Gesundheitssystem....

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