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Ab 2014 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte

02.10.2013·Ab Januar 2014 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte. Bis Oktober 2014 können ärztliche Leistungen jedoch auch noch über die bisherige Krankenversichertenkarte abgerechnet werden.

Die seit 1995 von den Krankenkassen ausgegebenen Krankenversichertenkarten (KVK) werden zum 31.12.2013 ihre Gültigkeit verlieren - unabhängig von dem auf der Karte bescheinigten Ablaufdatum. Ab 01.01.2014 sind damit nur noch die neuen elektronischen Gesundheitskarten (eGK) gültige Nachweise, die zur Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen berechtigen....

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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