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EuGH: Unlautere Geschäftspraktiken auch für Krankenkassen verboten

09.10.2013·Gesetzliche Krankenkassen handeln im Wettbewerb um Versicherte als Gewerbetreibende und unterliegen dadurch gleichsam dem Verbot unlauterer Geschäftspraktiken.

Das Verbot unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern gilt auch für gesetzliche Krankenkassen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 03.10.2013 in Luxemburg entschieden. Hintergrund der Entscheidung ist eine Anfrage des Bundesgerichtshofs (BGH) in Deutschland zu einem bei ihm anhängigen Rechtsstreit zwischen der Zentrale zur Bekämpfung...

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