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Urteil: Arbeitsrechtliche Folgen bei Schließung einer Krankenkasse

25.11.2013·Bei der Schließung einer gesetzlichen Krankenkasse durch die Aufsichtsbehörde unterliegt die Auflösung der Beschäftigungsverhältnisse besonderen Anforderungen.

Wird eine Krankenkasse geschlossen, ist den Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis nicht durch ordentliche Kündigung beendet werden kann, eine vergleichbare, zumutbare Stellung anzubieten. Dies geht aus vier aktuellen Urteilen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 21.11.2013 hervor. / Keine Kündigung nur durch Schließung / Eine Betriebskrankenkasse (BKK)...

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