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Urteil

Haftung der Mitglieder des Verwaltungsrates bei Pflichtverstoß des Vorstandes

Von Wilhelm RAe, Düsseldorf

01.08.2007·Billigen die Verwaltungsratsmitglieder einer Krankenkasse einen Pflichtverstoß des Vorstandes, so haften sie für den entstandenen Schaden in voller Höhe neben dem Vorstand. Ein jetzt veröffentlichtes Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg zeigt die Haftungsrisiken von Verwaltungsratsmitgliedern...

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