logo

Urteil

Einlegung eines Widerspruchs durch Email unzulässig

Von Wilhelm RAe, Düsseldorf

06.08.2007·Die Einlegung eines Widerspruches mittels Email genügt nicht den Formvorschriften des Signaturgesetzes (SigG). Dies hat das LSG Hessen in seinem Beschluss vom 11. Juli 2007 entschieden und damit eine mittels Email erhobene Beschwerde des Klägers gegen die Kürzung seiner Leistungen nach dem...

Als angemeldeter Nutzer von krankenkassen direkt haben Sie neben dem vollen Lesezugriff für alle Inhalte weitere Vorteile:

  • Zeitlich unbegrenzte Recherchemöglichkeit im kompletten Archiv,
  • Persönliche Lese- und Merkliste mit Notizfunktion,
  • Sie erhalten neue Inhalte per E-Mail (optional)
  • Einrichtung eines individuellen GKV-Stellenalarms (Benachrichtigung über neue Stellenanzeigen per E-Mail),
  • Höhere Detailstufe bei den Daten der Krankenkassen,
  • Mehr Infos und Funktionen, z. B. beim Midijobrechner (vormals Gleitzonenrechner), bei Angaben zu Vorstandsbezügen, etc.
  • Zusätzliche Inhalte und Optionen beim GKV-Newsletter

QR-Code: http://www.krankenkassen-direkt.de

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.