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Urteil

BGH: Teilungsabkommen entbindet Kasse nicht von Beweislast

09.08.2007·Fordert eine Krankenkasse die durch einen Unfall entstandenen Behandlungskosten vom Kfz-Haftpflichtversicherer zurück, muss sie den Zusammenhang von Unfall und Behandlungsbedürftigkeit ihres Mitgliedes auch dann nachweisen, wenn ein so genanntes Teilungsabkommen besteht. Wird der Nachweis...

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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