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Urteil

Keine Rückforderung von Sozialversicherungsbeiträgen trotz fehlerhafter Betriebsprüfung

Von Wilhelm RAe, Düsseldorf

07.09.2007·Der Anspruch auf Erstattung von zu Unrecht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen verjährt in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beiträge gezahlt wurden. Eine fehlerhafte Feststellung der Beitragspflicht durch das Landesversicherungsamt (LVA) ändert daran nichts. Dies...

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