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Urteil

Krankenkasse muss nur für Behandlung in Vertragskrankenhaus zahlen

Von Wilhelm RAe, Düsseldorf

10.09.2007·Eine Krankenkasse muss die Kosten für eine Behandlung in einer Privatklinik nicht bezahlen. Das gilt auch für den Anteil der Kosten, der bei der Behandlung in einem Vertragskrankenhaus entstanden wäre. So entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) am 31.07.2007 und bestätigte...

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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