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Urteil

Berechnungsgröße für Ärztehonorar darf rückwirkend nicht geändert werden

Von Wilhelm RAe, Düsseldorf

20.09.2007·Eine Kassenärztliche Vereinigung (KV) darf eine Richtgröße, von welcher das einem niedergelassenen Arzt zustehende Honorar abhängt, nicht nachträglich ändern. Dies entschied das Bayerische Landessozialgericht (LSG Bayern) durch rechtskräftigen Beschluss vom 17.07.2007 und bestätigte damit...

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