logo

Urteil

Kassenzuschuss bei künstlicher Befruchtung erst ab einem Alter von 25 Jahren

Von Wilhelm RAe, Düsseldorf

26.09.2007·Gesetzliche Krankenkassen müssen nur dann die Hälfte der Kosten einer künstlichen Befruchtung tragen, wenn beide Ehepartner mindestens 25 Jahre alt sind. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (LSG Rheinland-Pfalz) entschieden und das Urteil der Vorinstanz (Sozialgericht Koblenz)...

Als angemeldeter Nutzer von krankenkassen direkt haben Sie neben dem vollen Lesezugriff für alle Inhalte weitere Vorteile:

  • Zeitlich unbegrenzte Recherchemöglichkeit im kompletten Archiv,
  • Persönliche Lese- und Merkliste mit Notizfunktion,
  • Sie erhalten neue Inhalte per E-Mail (optional)
  • Einrichtung eines individuellen GKV-Stellenalarms (Benachrichtigung über neue Stellenanzeigen per E-Mail),
  • Höhere Detailstufe bei den Daten der Krankenkassen,
  • Mehr Infos und Funktionen, z. B. beim Midijobrechner (vormals Gleitzonenrechner), bei Angaben zu Vorstandsbezügen, etc.
  • Zusätzliche Inhalte und Optionen beim GKV-Newsletter

QR-Code: http://www.krankenkassen-direkt.de

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.