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Urteil

Werbungskosten sind bei der Ermittlung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen zu berücksichtigen

Von Wilhelm RAe, Düsseldorf

31.10.2007·Zur Ermittlung der "Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt" sind auch die Werbungskosten zu berücksichtigen, die zur Erzielung von Mieteinnahmen erforderlich sind. Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) durch Urteil vom 19.09.2007. / Belastungsgrenze für Zuzahlungen chronisch Kranker...

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