Urteil
Ausnahmen von der Altersgrenze von 68 Jahren für Vertragsärzte nur bei Unterversorgung
02.11.2007·Die Regelung in § 95 Abs. 7 Sozialgesetzbuch V (grundsätzliche Altersgrenze des Arztes für die Kassenzulassung von 68 Jahren) ist für Vertrags(zahn)ärzte rechtmäßig. Dies entschied das Sozialgericht Marburg (SG Marburg) durch Urteil vom 10.10.2007. / Keine Feststellung der ärztlichen Unterversorgung...
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