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Urteil

Kein Ersatz für Rettungswagenkosten bei bloßem Aufheben des Patienten vom Boden

Von Wilhelm RAe, Düsseldorf

13.12.2007·Die Kosten des Einsatzes eines Rettungswagens muss der Versicherte selbst tragen, wenn die Sanitäter dem zu Boden gestürzten, hilflosen Versicherten vom Boden aufhelfen, der Versicherte aber nicht ins Krankenhaus transportiert wird. Dies hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 02.12.2007...

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