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Urteil

Arzt darf Privatpatienten den Höchstsatz der Regelspanne berechnen

Von Wilhelm RAe, Düsseldorf

29.12.2007·Ein Arzt darf persönlich-ärztliche und medizinisch-technische Leistungen durchschnittlicher Schwierigkeit grundsätzlich mit dem jeweiligen Höchstsatz der Regelspanne, also dem 2,3fachen bzw. dem 1,8fachen des Gebührensatzes, abrechnen. Dies entschied der Bundesgerichtshof durch Urteil vom...

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