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Urteil

Pflicht zur Teilnahme am vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst

Von Wilhelm RAe, Düsseldorf

19.02.2008·Ein Kassenarzt hat nur unter engen Voraussetzungen einen Anspruch auf Befreiung von der Teilnahme am Bereitschaftsdienst. Dies entschied das Sächsische Landessozialgericht durch Beschluss vom 31.01.2008. / Die Antragsstellerin war HNO-Ärztin und kassenärztlich zugelassen. Am 14.08.2003 erlitt...

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